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Samstag, 1. Juli 2017

Hitlerhaus: VfGH bestätigt Enteignung

Die Ehemalige Besitzerin droht mit Klage vor dem 
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

BRAUNAU/WIEN. Das Geburtshaus Adolf Hitlers beschäftigte erneut die Gerichte und somit auch die Stadt Braunau, die mit der möglichen Nutzung weiterhin in der Luft hing. Am 14. Januar 2017 wurde die Besitzerin Gerlinde P. zwangsenteignet. Eine Konsequenz einer langen Vorgeschichte. Die Stadt Braunau und das Innenministerium sind seit Jahren glücklose Mieter der denkmalgeschützten Liegenschaft. Die Eigentümerin vermietete seit 1972 das 800 Quadratmeter große Eckhaus  an das Innenministerium für etwa 4.700 Euro Monatsmiete, erschwerte jedoch insofern die Nutzung, als sie den behindertengerechten Umbau ablehnte, weshalb 2011 der Sozialverein Lebenshilfe (der mit Behinderten arbeitet) als Untermieter ausziehen musste. Danach stand das Haus leer, da nur eine Sanierung des Hauses eine weitere Verwendung möglich gemacht hätte. Um eine unpassende Nutzung oder eine Schaffung eines möglichen Pilgerorts für Neonazis zu verhindern, zahlte man weiterhin Miete für das ungenützte Haus. 
Am 12. Juli 2016 entschied die österreichische Regierungskoalition, die Eigentümerin aufgrund des öffentlichen Interesses zu enteignen und zu entschädigen (die Bewertung des Gebäudes steht noch aus), da man sich nicht auf eine Nutzung des Gebäudes hatte einigen können.

Ehemalige Besitzerin will vor den
Europaischen Menschengerichtshof


Mit der Enteignung musste sich jetzt in den letzten Monaten der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigen. Die ehemalige Besitzerin hat das eigens dafür geschaffen Gesetz mit gleich zwei Anträgen angefochten und wollte damit die Aufhebung der Enteignung erreichen. Ihr Anwalt brachte Gründe ein, weshalb die Enteignung verfassungswidrig sein soll. Am Freitag, den 30. Juni bestätigte der VfGH die Enteignung. Pommer kündigte vor dem Urteil durch ihren Anwalt an, bei einem für sie negativen Entscheid an das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen. (mw)