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Montag, 20. März 2017

Stellungnahme zum bevorstehenden Besuch von Circus Krone in Burghausen

Liebe Leserinnen und Leser,

seit Monaten begleitet uns ungewollt das Gastspiel von Circus Krone in Burghausen, welches vom 21. bis 24. April stattfindet. Schon seit Jahresanfang erreichen uns Emails, Briefe und Anrufe von Tierschutzorganisationen und Tier-Circusfreunden gleichermaßen. Die einen sind der Meinung, dass 
Wildtiere nicht in Gefangenschaft und somit auch nicht in Zirkusse gehören, da sie hohe Ansprüche an Platzbedarf, Klima, Ernährung, Pflege und sozialen Kontakten erheben, denen Wanderzirkusse kaum gerecht werden können  die anderen denken, dass Circusse einen wichtigen Beitrag an der Arterhaltung bestimmter Wildtiere leisten und es diesen sehr wohl "gut" geht.
Tatsache ist, dass sich 23 europäische Länder gesetzlich für ein Auftrittsverbot von Wildtieren in Circussen  ausgesprochen oder dieses extrem eingeschränkt haben (Liste am Textende). Beispielsweise sind in Österreich schon seit 2005 keine Wildtiere in Circussen mehr erlaubt.


Was bedeutet das für uns als Zeitungsverlag? 

Unsere Redaktion, Gestaltung, Druck, Verteilung ... finanziert sich durch die Schaltung von Inseraten in unserer Zeitung. Zeitungen sind nicht dazu da, Meinungen zu einem Thema zu bilden, sondern möglichst objektiv Bericht zu erstatten über  in unserem Fall, regionale 
– Geschehnisse. Der letzte Gastauftritt von Circus Krone in Burghausen (2013) wurde durch eine Inseratschaltung in unserer Zeitung begleitet  schon damals verbunden mit gemischten Gefühlen in unserer Redaktion.
Auch in diesem Jahr sind wir uns einig, uns nicht sonderlich um ein Inserat von Circus Krone zu bemühen. Da sich der Circus aber an die gesetzlichen Vorgaben hält, könnten wir eine mögliche Anzeigenschaltung aber nicht verbieten.
Gesetze kontra Gefühle 

In Deutschland ist es erlaubt Wildtiere in Circussen zu zeigen. Ebenso ist es Praxis, und im Rahmen der Gesetze, auf Jahrmärkten Ponys und Pferde zum Amüsement von Menschen im Kreis laufen zu lassen. Jeder Nutzer solcher Angebote sollte sich im Klaren sein, dass Gesetze nicht unbedingt immer mit dem Tierwohl einhergehen. Ob es wirklich nötig ist, dass Elefanten, Nashörner, Bären, Affen, Raubkatzen, Seelöwen, Giraffen ... zur Belustigung von Menschen Kunststücke vorzeigen, bestimmen zum Teil auch Sie mit der Bezahlung von Eintrittsgeldern.(mw)

Länder mit Wildtierverbot in Circussen:
http://www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/zirkus/rechtslage-in-deutschland/laender-mit-zirkus-wildtierverbot/