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Donnerstag, 29. Oktober 2015

Kinder vor Fremden schützen

Die Warnung vor Fremden allein genügt nicht, um Kinder zu schützen


NEUÖTTING/REGION. Vor wenigen Tagen warnte eine Mutter aus Neuötting auf ihrem facebook-Profil, dass ihre Tochter von einer fremden Frau aus einem silbernen Auto angesprochen wurde, die ihr angeboten hat, sie zur Schule zu fahren. Da die Tochter keine genauere Täterbeschreibung geben konnte und sich das Kennzeichen nicht gemerkt hatte, bat die Mutter um Hinweise im Freundeskreis. Die Nachricht verbreitete sich in Windeseile im ganzen Landkreis. 
Da die Polizei von der Mutter keine Informationen zu dem Fall bekommen hatte, appelliert die Polizei an die Eltern, bei derartigen Vorkommnissen immer sofort die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren. Polizeioberrat Schneider erklärte in der PNP, dass jedem Hinweis nachgegangen wird. Weiters warnt er aber davor – bei aller gebotenen Vorsicht – solche Fälle nur in sozialen Medien wie facebook auszutragen. Viel zu oft gäbe es Missverständnisse, die andere Eltern grundlos beunruhigen. Vor allem kursieren im Netz auch eine Menge an Falschmeldungen, die oft nach Jahren wieder „aufflammen“ und „rumgeistern“.

Im Ernstfall 
sofort zur Polizei!

Die Polizei kann nur wirkungsvoll handeln, wenn Betroffene den Vorfall melden. Und dies sollte möglichst sofort geschehen. 

Tipps der Polizei an 
Eltern mit Kindern:
  •  Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich zunächst, Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen direkt anvertraut hat.
  •  Glauben Sie dem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“ oder Vorhaltungen zu machen (... aber ich habe Dir doch hundertmal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...).
  •  Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit sie weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann. 

Vorbeugung

  •  Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich gegebenenfalls auf dem Schulweg/Spielplatz Hilfe holen kann: Ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Straße, auf der sich viele Menschen bewegen oder wenn nichts dergleichen in der Nähe ist, einfach an einer Haustür klingeln und dort von dem Vorfall erzählen. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass ein Täter sein Vorhaben aufgibt, wenn ein Kind sich z. B. durch Klingeln an einem Haus Hilfe holt.
  •  Schicken Sie Ihr Kind wenn möglich in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.
  •  Kleidungsstücke oder Schultasche etc. sollten nicht von außen sichtbar beschriftet sein. Spricht ein Fremder das Kind mit Vornamen an, wird es annehmen, dass er seine Eltern kennt, also eine bekannte Person ist.
  •  Ein Kind sollte lernen, Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn es angesprochen wird. Es darf auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten. Es sollte mindes-tens zwei Meter davon entfernt bleiben. Leben Sie dieses Distanzverhalten selbst vor. Werden Sie in Begleitung Ihres Kindes von einem Autofahrer nach dem Weg gefragt, so beugen Sie sich nicht aus falsch verstandener Höflichkeit zum Fahrzeug herunter, sondern halten Sie ebenfalls Distanz zum Fahrzeug. Ihr Kind wird sich dieses Verhalten merken und übernehmen.
  •  Kinder sollten auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder einen Zuruf ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auf den Zuruf nicht einzugehen braucht, und dass es nicht unhöflich ist, wenn es einfach weitergeht. Sie sollten von Unbekannten keine Geschenke annehmen und unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen.
  •  Wird es durch einen Täter bedrängt, soll es sofort weitergehen, laut schreien und andere Erwachsene um Hilfe bitten. Täter sind stets bestrebt, unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt ihre Kontakte zum Kind aufzubauen. Weglaufen nur in Ausnahmefällen, denn kopfloses Handeln ist im öffentlichen Verkehrsraum zu gefährlich.
  •  Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an! Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann. Sollte Ihr Kind einmal gegen diese Regel verstoßen, schimpfen Sie nicht in panischer Aufregung.
  •   Ihr Kind darf unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen. Weder um dem Autofahrer zu helfen, noch um angeblich zu Angehörigen gebracht zu werden. Stellen Sie klar, dass Sie Ihrem Kind immer sagen, wenn es von jemand anderem als Ihnen abgeholt wird. Sagen Sie, dass Sie niemals Fremde schicken, um es abzuholen.
  •  Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie die Wohnungstüre nicht öffnen dürfen, wenn sie alleine zu Hause sind (auch nicht bei Personen in Uniform).
  •  Üben Sie mit Ihrem Kind eine Person oder ein Fahrzeug zu beschreiben, z.B. Alter, Größe, Aussehen einer Person, je nach Alter der Kinder auch das Kennzeichen des Autos, Farbe oder sogar Fahrzeugmarke.
  •  Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr kostenlos vom Handy aus bzw. ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle die Polizei rufen kann.
  •  Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, damit sie Selbstbewusstsein entwickeln können. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbständig wirkende Kinder an, daher ist Selbstbewusstsein ein wirksamer Schutz! (pt/mw)