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Donnerstag, 15. Oktober 2015

Der neue Weg für die Kreiskliniken

Altötting wird um 80 Betten ausgebaut saniert – Burghausen behält Notaufnahme, Chirurgie und Innere Medizin

BURGHAUSEN/ALTÖTTING.
Diesmal war sich der Verwaltungsrat der Kreiskliniken Altötting-Burghausen uneingeschränkt einig. Das Haus in Altötting wird um 80 Betten ausgebaut und saniert, Burghausen später auf 50 Betten zurückgefahren. Notaufnahme, Chirurgie und Innere Medizin – die Grundbasis der Akutmedizin – bleiben erhalten. Über weitere Nutzungen wird ab 2016 diskutiert.
Damit hat das Unternehmen, inklusive der involvierten Gremien, etwas ganz Wichtiges erreicht. Den Spagat zwischen den neuen Gesetzen, die bereits 2016 und damit ein Jahr früher als angedroht in Kraft treten und dem Ergebnis des Bürgerentscheides für den Erhalt des Burghauser Akuthauses. 

66 Millionen 
Investitionen 


Bis 2025 sollen annähernd alle Maßnahmen umgesetzt sein. 66 Millionen Euro werden investiert. Davon muss der Landkreis 16,5 Millionen Euro selbst finanzieren. Laut Landrat Erwin Schneider müssen dafür ab 2017  jährlich 1,8 Millionen Euro in den Haushalt eingeplant werden. Dazu kommen jährlich noch 2,5 Millionen Euro als Verlust-
ausgleich für die Kliniken. Diese Kosten werden über die Kreisumlage der Städte und Gemeinden finanziert. Im ersten Schritt soll das neue Bettenhaus, das hauptsächlich aus Einzelzimmern besteht, errichtet werden. Gegebenenfalls können diese auch doppelt belegt werden. Die Kosten hierfür beziffert das Unternehmen mit 14,4 Millionen Euro. Das Bettenhaus ist zunächst für die Grundsanierung des 30 Jahre alten Altöttinger Hauses gedacht, die 37,1 Millionen verschlingen wird. Im Zuge dessen können dann ganze Stationen vorübergehend in den neuen Trakt verlegt werden. Später verkörpert das Haus die Konzentration eines Großteils des bisherigen Angebotes in Altötting. Das fordern die neuen Gesetze. Bund und Länder, vor allem aber die milliardenschweren Krankenkassen sehen darin eine erhebliche Kostenersparnis. Somit sollen die Defizite von mehr als der Hälfte der kommunalen Krankenhäuser gesenkt oder sogar gelöscht werden. 

Beste Lösungen 
für den Landkreis 

Grundsätzlich fordern die neuen Gesetze den Abbau von Überkapazitäten und die Optimierungen von angebotenen Fachleistungen. Sollten dennoch Defizite nicht neutralisiert werden können, die Krankenhäuser aber zur Versorgung einer Region nötig sein, stehen Defizitausgleiche von dritter Seite im Raum. In Burghausen wird auf Grundlage des Bürgerentscheides das Akuthaus beibehalten. Das ist nicht im Sinn des neuen Gesetzes, aber ist das, was die Bürger wollen. Das Akuthaus in der kleinen Version bleibt, nachdem in Altötting alle Maßnahmen abgeschlossen sind und das neue Bettenhaus vollumfänglich für Fach- und Akutangebote zur Verfügung steht. Insgesamt suchen alle nach den besten Lösungen für den Landkreis. In Burghausen kann der mittelfristig leerstehende Raum durchaus wieder sinnvoll genutzt werden. Das Einzige, was nicht geht, sind Lösungen, die die gleichen Vorhaltungen wie Altötting benötigen. Nur so kann der Spar- und Optimierungsvorgabe von Bund und Ländern Folge geleistet werden. Möglich sind daher Lösungen wie eine Psychosomatik oder eine Verbindung von Psychosomatik mit Geriatrie. In Altötting können dagegen die Fachbereiche weiter optimiert und vielleicht sogar erweitert werden. Je höher die Fallzahlen in den Fachbereichen sind, desto größer sind Kompetenz und Routine bei den Behandlungen. Das größte Problem derzeit ist die überlaufene Notaufnahme in Altötting. Hier wird an Verbesserungen gearbeitet.  Allerdings ist es auch so, dass extrem viele Patienten diese aufsuchen, obwohl sie dort nicht hingehören. Das bemängelt die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Blick auf die gesamte deutsche Kliniklandschaft. Sie forderte bereits im Februar, dass Bereitschaftspraxen an Krankenhäuser angegliedert werden. Dann könnten nur die relevanten Fälle in die Notaufnahme weitergeleitet werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schätzt, dass mehr als 40 Prozent der Notaufnahmepatienten die Kriterien für diese Einrichtung nicht erfüllen werden. (fp)