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Donnerstag, 2. Februar 2017

Hitlerhaus - Antrag gegen Enteignung

BRAUNAU. Die im Dezember vergangenen Jahres im Nationalrat mehrheitlich beschlossene Enteignung der bisherigen Besitzerin des Hitler-Geburtshauses könnte noch hinfällig werden. Die Besitzerin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Gegenantrag eingebracht. Bisher war vorgesehen, dass die Besitzerin eine Entschädigungszahlung nach dem Verkehrswert des Hauses erhält. Über die Höhe der Summe ist nach wie vor noch nichts bekannt.
Der Bund will mit einer Enteignung erreichen, dass das Haus nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. (mw/ Foto: Wimmer)