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Donnerstag, 9. Juni 2016

Hitlerhaus: Gesetz zur Enteignung auf dem Weg

BRAUNAU. Das österreichische Innenministerium macht ernst. Vergangene Woche wurde ein Gesetz für die Enteignung des Hitler-Hauses in Begutachtung geschickt. Nach jahrelangen, erfolglosen Verhandlungen mit der Besitzerin über die Nutzung des leerstehenden Hauses ist dies der letzte Ausweg, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können, so ein Sprecher des Innenministeriums. Bei einer Enteignung soll die Eigentümerin eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes erhalten.
Das Innenministerium und die Stadt Braunau sind seit 1972 Hauptmieter des Hauses und zahlen monatlich 4.800 Euro für die 600 Quadratmeter große Liegenschaft. Bis 2011 befand sich in dem Haus eine Behindertenwerkstatt. Weil aufgrund der teils desolaten Substanz Sanierungsmaßnahmen und ein behindertengerechter Umbau nötig gewesen wären und die Besitzerin sich weigerte, Baumaßnahmen im Haus zuzulassen, steht das Gebäude seither leer. Weil man das Geburtshaus Hitlers vor einer unangemessenen Nutzung bewahren will, ist die monatliche Miete trotz Leerstands fällig. Wie hoch das Interesse von rechtsgesinnten Personen an dem Ort ist, zeigt die Tatsache, dass viele extra von weit her anreisen, um sich vor dem Haus fotografieren zu lassen, so mancher Putz aus der Fassade als Souvenir herausbricht, den Gedenkstein beschmutzt oder vor Ort am Geburtstag Hitlers heiraten will. Infolgedessen hat die Stadt Braunau Hochzeiten am 20. April untersagt. (mw)